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Rechtlicher Hinweis

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

 

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Abschnitt enthaltenen allgemeinen Informationen nicht sämtliche Aspekte abdecken und im Laufe der Zeit aktualisiert und/oder ergänzt werden können. Das FIDLEG sieht für bestimmte Vorschriften eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, damit Finanzintermediäre und Aufsichtsbehörden ihre Verfahren und Praktiken erweitern und anpassen können.

Dieser Abschnitt kann nicht auf alle persönlichen Situationen und Umstände eingehen. Falls Sie Fragen haben und/oder zusätzliche Informationen wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater und/oder besuchen Sie diese Webseite zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

INFORMATIONEN FÜR UBP-KUNDEN


Union Bancaire Privée, UBP SA

Adresse des Hauptsitzes:

Union Bancaire Privée, UBP SA
96–98 Rue du Rhône
Postfach 1320
1211 Genf 1
Schweiz
Telefon-Nr.: + 41 58 819 21 11
www.ubp.com

Niederlassungen in der SchweizBaselLugano und Zürich

Tätigkeitsfeld: Vermögensverwaltung und Asset Management

Rechtsform: Im Handelsregister des Kantons Genf eingetragene Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht

Aufsichtsbehörde: Die UBP ist der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellt.

Bewilligung: Die FINMA hat der UBP gemäss dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen eine Bankbewilligung erteilt. Die UBP hält eine Bankbewilligung der FINMA gemäss dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen.


Ombudsstelle

Bei Konflikten mit der Bank kann sich ein Kunde nach Kontaktaufnahme mit der Bank und vor Beschreiten des Rechtswegs an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Dieser wird die an die Bank gerichtete Beschwerde kostenlos oder zu niedrigen Kosten prüfen. Der Bankenombudsman wird eine neutrale Bewertung der Streitpunkte erstellen und den Parteien mitteilen.

Complaints Policy (EN)

Adresse

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Schweiz


Informationen zu den Finanzdienstleistungen

Die UBP bietet verschiedene Arten von Finanzdienstleistungen wie:

  • Die Vermögensverwaltung: Der Kunde erteilt der Bank ein Mandat für die Verwaltung seiner Vermögenswerte auf der Grundlage von vordefinierten Parametern, die im Risikoprofil des Kunden vereinbart werden. Die Bank trifft dabei die Anlageentscheidungen.
  • Die Anlageberatung: Diese wird von der Bank im Rahmen eine Anlageberatungsmandats erbracht. Dabei wird auf der Grundlage der mit dem Kunden im Voraus im Risikoprofil festgelegten Parameter die Gesamtheit des Kundenportfolios berücksichtigt. Die Bank empfiehlt dem Kunden eines oder mehrere Finanzinstrumente, der Kunde trifft aber die endgültige Entscheidung.
  • Die blosse Ausführung von Aufträgen (Execution-Only): Der Kunde erteilt der Bank einen Investitionsauftrag, den die Bank ausführt.

Die Bank informiert ihre Kunden über die Kosten im Zusammenhang mit den Finanzdienstleistungen, die sie erbringt. Diese Informationen werden zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung durch die Aushändigung der entsprechenden Gebührenregelung übermittelt, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Zusätzliche Informationen zu den Kosten eines Finanzinstruments sind im Basisinformationsblatt (BiB) oder im Prospekt angegeben, falls diese Art von Dokument für ein bestimmtes Finanzinstrument verfügbar ist.

In jedem Fall sind die Transaktionskosten auf den entsprechenden Transaktionsanzeigen aufgeführt.


Anlegerschutz und Zugang zu Finanzinstrumenten/Dienstleistungen

Die UBP-Kunden werden einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet: «Privatkunden», «professionelle Kunden» oder «institutionelle Kunden». Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen über die Auswirkungen dieser Klassifizierung auf die Kunden im Hinblick auf das Niveau des Anlegerschutzes und den Zugang zu Finanzinstrumenten oder -dienstleistungen.

 

 


Privat-
kunde


Professioneller Kunde 
(auf Anfrage*)


Professioneller Kunde 
(von Gesetzes wegen)

Institutioneller Kunde
Anlegerschutz        


Wenn wir im Rahmen eines Execution-Only-Service, Anlageberatungs- oder diskretionären Vermögensverwaltungsmandats Dienstleistungen erbringen, beurteilen wir die Kenntnisse und die Erfahrung des Kunden in Bezug auf Finanzinstrumente und -dienstleistungen.

X X Gilt als sachkundig und erfahren Gilt als sachkundig und erfahren
Wenn wir Anlageempfehlungen auf Portfolioebene abgeben oder ein Portfolio verwalten, beurteilen wir neben den Kenntnissen und der Erfahrung des Kunden auch dessen Finanzlage und Anlageziele und erstellen anhand dieser Informationen ein Risikoprofil. X X X Von Gesetzes wegen nicht anwendbar
Wenn wir Anlageempfehlungen auf Portfolioebene abgeben oder ein Portfolio verwalten, stellen wir sicher, dass die Investitionen dem Risikoprofil und der Anlagestrategie des Kunden entsprechen (Angemessenheitsprüfung). X X X Von Gesetzes wegen nicht anwendbar
Wenn wir Anlageempfehlungen auf Portfolioebene abgeben, dokumentieren wir die Bedürfnisse des Kunden und die Gründe für die jeweiligen Empfehlungen. X X X Von Gesetzes wegen nicht anwendbar
Wenn der Kunde in ein bestimmtes Finanzinstrument investiert, stellen wir ihm bei Bedarf ein Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen (Key Information Document) zur Verfügung.  X Auf Anfrage und falls verfügbar Auf Anfrage und falls verfügbar Auf Anfrage und falls verfügbar
Bei der Ausführung eines Kundenauftrags stellen wir sicher, dass in Bezug auf Kosten, Zeitpunkt und Qualität das bestmögliche Ergebnis erzielt wird («Best Execution»).  X X X X
Zugang zu Finanzinstrumenten und -dienstleistungen        
Kunden haben Zugang zu Fonds, die qualifizierten Anlegern vorbehalten oder nicht für den öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen sind. ** X X X
Kunden haben Zugang zu Finanzprodukten, die professionellen Anlegern vorbehalten sind. - X X X
Kunden haben Zugang zu Produkten des Private Markets Group-Teams (PMG) der UBP. - X X X
Kunden haben direkten Zugang zum Trading Room der UBP. - X X X

 

* Privatkunden, die bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen (genügend Vermögen, Kenntnisse und Erfahrung)

** Von Gesetzes wegen nur für Kunden mit einem Anlageberatungs- oder einem diskretionären Vermögensverwaltungsmandat


Mit Finanzdienstleistungen verbundene allgemeine Risiken

Im Hinblick auf die Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten händigt die UBP ihrem Kunden bei der Kontoeröffnung die Broschüre «Merkmale und Risiken bestimmter Finanztransaktionen» aus, die auch auf ihrer Website zur Verfügung steht.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat auch eine Broschüre mit dem Titel «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» veröffentlicht.

Bei Unklarheiten oder Fragen kann sich der Kunde jederzeit an seinen Kundenberater wenden, um zusätzliche Erklärungen zu erhalten oder seine Kenntnisse über ein bestimmtes Finanzinstrument oder die Besonderheiten oder Risiken allfälliger Anlagen zu erweitern.


Im Zusammenhang mit angebotenen Finanzdienstleistungen bestehende wirtschaftliche Bindungen an Dritte

Die UBP kann wirtschaftliche Bindungen mit Dritten unterhalten, die zu Vorteilen und/oder zu Entschädigungen führen können. Sie hat diesbezüglich daher eine Politik zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt.


Offene Architektur

Über ihre offene Architektur gibt Ihnen die UBP Zugang zu Finanzinstrumenten, die am Markt verfügbar sind und von Dritten begeben werden, sowie zu intern innerhalb der UBP Gruppe oder extern auf der Grundlage von Partnerschaften entwickelten Produkten.


Wesentliche Anlegerinformationen (KID)

Die UBP Website gibt Ihnen Zugang zu den BIBs und Fondsinformationen.

Basisprospekt

Wir weisen Sie darauf hin, dass der vorliegende Basisprospekt von November 2023 (einschliesslich des Nachtrags von März 2024) und wie die vorangehenden Basisprospekte* nicht als Angebot, Empfehlung oder Aufforderung zum Abschluss einer Transaktion, zum Kauf eines Produktes oder zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung ausgelegt werden darf und nicht als Finanzdienstleistung oder Anlageberatung zu verstehen sind. 

Weder die Produkte noch ihr Basisprospekt stellen ein Verkaufs- oder Vertriebsangebot in Gerichtsbarkeiten oder für Personen dar, in denen und für die ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gegen geltendes Gesetz verstösst. Die UBP hat keine Massnahmen ergriffen und wird keine Massnahmen ergreifen, die ein öffentliches Angebot dieser Produkte, den Besitz oder den Vertrieb des Angebotsmaterials zu diesen Produkten in jeglicher Gerichtsbarkeit zulassen würden, einschliesslich in der Schweiz. Vorbehalten bleiben anders lautende definitive Allgemeine Verkaufsbedingungen für ein bestimmtes Produkt, in denen solche Massnahmen vorgesehen sind. Die Kunden sollten prüfen, dass ihnen der Zugriff auf die Produktinformationen erlaubt ist. Die Produkte dürfen weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an US Persons im Sinne der Regulation S des Gesetzes von 1933, der CEA oder des U.S. Internal Revenue Code angeboten oder vertrieben werden.

Die Produkte sind und werden nicht unter dem «United States Securities Act of 1933», in seiner geänderten Fassung, oder unter einem anderen US-Wertpapiergesetz registriert. Die Produkte wurden auch nicht von der Commodity Futures Trading Commission genehmigt, noch sind sie für US Persons bestimmt, wie sie im United States Commodity Exchange Act of 1936 in seiner geänderten Fassung definiert werden. Beim Kauf eines Produkts bestätigen und gewährleisten die Anleger, dass sie sich weder in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, noch eine US Person sind und dass sie das betreffende Produkt nicht im Namen oder zu Gunsten einer US Person erwerben. Die Produkte dürfen nur unter Einhaltung aller geltenden Wertschriftengesetze und -Regulierungen verkauft, übertragen oder geliefert werden.

Die Kunden werden gebeten, die Produktunterlagen, und insbesondere den Basisprospekt, der gegebenenfalls Änderungen und Aktualisierungen erfahren kann, sowie die definitiven Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu einem bestimmten Produkt zu lesen, die alle rechtlich bindende Bedingungen aufweisen.

*Basisprospekt vom 30. November 2022
Basisprospekt vom 30. November 2021
Basisprospekt vom 30. November 2020


Mitteilungen

2024

01.03.2024 Mitteilung
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