Einlagensicherung
Schweizer UBP Kunden
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die UBP ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Ab 1. Januar 2023 ändert sich die Einlagensicherung für Bankkonten bestimmter Kunden. Verfügen mehrere Personen über ein gemeinsamen Konto, wird diese Gemeinschaft als ein eigenständiger Kunde betrachtet. Auch sind Finanzintermediäre nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Für mehr Informationen zu den regulatorischen Änderungen in Bezug auf die Einlagensicherung verweisen wir auf die Website der Esisuisse: https://www.esisuisse.ch/de/einlagensicherung/aenderungen-ab-2023
Kundeninformation Einlagensicherung Schweiz
Britische UBP Kunden
Union Bancaire Privée (UK) Limited is covered by the Financial Services Compensation Scheme (FSCS). The FSCS can pay compensation to depositors if a bank is unable to meet its financial obligations. Most depositors including most individuals and small businesses are covered by the scheme.
In respect of deposits, an eligible depositor is entitled to claim up to £120,000. For joint accounts, each account holder is treated as having a claim in respect of their share. Therefore, for a joint account held by two eligible depositors, the maximum amount that could be claimed would be £120,000 each (a total of £240,000). The £120,000 limit applies to the combined amount in all of the eligible depositor’s accounts with the bank, including their share of any joint accounts, and not to each separate account.
For further information about the compensation provided by the FSCS (including the amounts covered and eligibility to claim), please contact your Private Banker, visit the FSCS website at www.fscs.org.uk, or call the FSCS on 0800 678 1100. Please note that only compensation related queries should be directed to the FSCS.
Monegassische UBP Kunden
Der Garantiefonds für Einlagensicherung (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, FGDR), der am 25. Juni 1999 von Gesetzes wegen bestellt wurde, bezweckt den Schutz und die Entschädigung der Kunden im Fall eines Bankenkonkurses. Die Einlagensicherung sieht eine Entschädigung von bis zu EUR 100'000 pro Person pro Finanzinstitut vor. Die Wertschriftengarantie deckt alle Finanzinstrumente bis zu EUR 70'000 ab und gilt pro Person pro Finanzinstitut. Die Bürgschaftsgarantie gilt für regulatorische Verpflichtungen, die von Fachleuten für ihre Kunden abgeschlossen werden. Der FGDR kann auch vor dem Konkurs zur Insolvenzbewältigung zum Zug kommen, um die Folgen für die Kunden abzuwenden.
Weiter gehende Informationen zur Einlagensicherung finden Sie hier auf der Website des FGDR.
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