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  2. Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten
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Rechtlicher Hinweis

Zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele, die sich die EU im Bereich Klimaschutz und Energienutzung gesetzt hat, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Texten, u.a. über die Offenlegungspflichten des Finanzsektors zu nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken (SFDR).

Nachhaltigkeitsrisiken

Als Nachhaltigkeitsrisiken gelten Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten einen wirklich oder potenziell stark negativen Einfluss auf den Wert einer Investition haben kann. Bei ihrer Anlageberatungstätigkeit berücksichtigt und bewertet die UBP alle relevanten Finanzrisiken, einschliesslich der Nachhaltigkeitsrisiken. Weitere detaillierte Informationen zur Verwaltung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der UBP finden Sie hier: «Risikorahmen im Bereich Nachhaltigkeit».

Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik

Alle Geschäftseinheiten sind verpflichtet, sowohl Nachhaltigkeitsrisiken, als auch Gelegenheiten in diesem Bereich mitzuberücksichtigen, weshalb die Vergütungsstruktur der UBP mit risikobereinigten Erträgen verknüpft ist, aber das Eingehen übermässiger Risiken nicht begünstigt. Parallel dazu soll unsere Vergütungsstruktur die Entwicklung einer verantwortungsvollen Anlagetätigkeit und nachhaltiger Praktiken fördern. Wir streben daher sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht grössere Transparenz zu diesen Fragen sowie die Entwicklung solider und wirksamer Praktiken und Risikomanagementverfahren in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken an.

Das Exekutivkomitee der UBP hat eine Reihe von Key Performance Indicators (KPI) definiert, um nachhaltige Anlagen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (CSR) zu unterstützen. Die Vergütung der Mitglieder im Exekutivkomitee ist an verschiedene Faktoren, u.a. an die Erfüllung der vorgenannten KPI geknüpft. Ebenso ist die Vergütung der Mitglieder im Komitee für nachhaltige Anlagen (Responsible Investment Committee) und im Komitee für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility (CSR) Committee) an die erfolgreiche Umsetzung der Politik für nachhaltige Anlagen und der CSR-Politik gebunden, wie sie vom Exekutivkomitee festgelegt wurden.

Unsere Anlagespezialisten, Anlageberater und institutionelle Sales-Teams sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen, indem sie den Grundsatz der Nachhaltigkeit zunehmend in ihre Tätigkeit integrieren. Darunter ist u.a. die Einhaltung der Politik für nachhaltige Anlagen zu verstehen, die über eine stufenweise erweiterte Anwendung der ESG-Kriterien im diskretionären Portfoliomanagement, die Förderung von nachhaltigen Anlagelösungen für institutionelle Kunden und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Entwicklung von neuen Produkten verwirklicht wird. Der variable Vergütungsanteil dieser Mitarbeitenden wird von der Erfüllung oder Nicht-Erfüllung dieser Zielsetzung beeinflusst.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und wichtigste nachteilige Auswirkungen

Für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, das sogenannte PAI Statement (Principal Adverse Impacts statement) unserer europäischen Gesellschaften verweisen wir auf folgende UBP-Webseiten.