UBP Asset Management (France)

Union Bancaire Gestion Institutionnelle (France) S.A.S. (UBP Asset Management (France)) ist eine im Portfoliomanagement tätige Gesellschaft, die am 2. September 1998 von der französischen Aufsichtsbehörde AMF (Autorité des marchés financiers) die Zulassung unter der Nummer 98041 erhielt. UBP Asset Management (France) wurde 1998 als französische Tochtergesellschaft von UBP Asset Management (Europe) S.A. gegründet und ist Mitglied der französischen Vereinigung für Vermögensverwaltung (Association française de la gestion financière, AFG). 

UBP Asset Management (France) verfügt über eine Lizenz für die Ausübung folgender Tätigkeiten:

  • Management von OGAW;
  • Management von FIA (alternative Investmentfonds);
  • Verwaltungsmandate;
  • Anlageberatung;
  • Vermarktung von OGA der Gruppe sowie von externen Fondsmanagern.
  • Beratung für Immobilienanlagen

UBP Asset Management (France) ist heute

  • Die Asset-Management-Gesellschaft der UBP Gruppe in Frankreich (seit 1998);
  • Das Kompetenzzentrum der UBP Gruppe für die Verwaltung von Wandelanleihen und die Anlageberatung für Immobilienanlagen*.

*Gemäss den regulatorischen Vorschriften verfügt sie über eine professionelle Haftpflichtversicherung.

  • Verantwortlich für Marketing und Vertrieb der Produkte und Kompetenzen der UBP Gruppe in Frankreich* und vor allem der luxemburgischen SICAV UBAM;
  • Ein Team von rund zwanzig Spezialisten der institutionellen Vermögensverwaltung, die ihre Kompetenzen in den Dienst der institutionellen Kunden in Frankreich stellen, sowohl in Bezug auf das Management als auch das Know-how;
  • Eine langjährige Präsenz in Frankreich mit rund 100 institutionellen Kunden und insgesamt EUR 2.6 Mrd.** an verwalteten Vermögen.
  • In 2021 erfolgte der Beitritt zum Forum pour l’investissement responsable (FIR), Gründungsmitglied des Eurosif-Netzwerks.

*Den OGAW belastete Gebühren können zu Retrozessionen führen.
**Zahlen per 31.Dezember 2025

Nachhaltige Anlagen bei der UBP Gruppe

Im März 2012 hat die UBP Gruppe die United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI) unterzeichnet. Unsere Bank hat seither eine eigene Politik für nachhaltige Anlagen (SRI-Politik) entwickelt, in der die ESG-Kriterien Umweltschutz, Soziales und Governance integriert sind. Seit dem 1. Januar 2018 haben wir unsere SRI-Politik erweitert und die Verfahren für die Auswahl und Filterung der Unternehmen verstärkt, in die wir investieren. In diesem Zusammenhang wurden die die spezifischen ESG-Kriterien für jede Anlageklasse, die internen Governance-Grundsätze für unseren nachhaltigen Anlageansatz und die betreffenden Anlageverfahren (mit einer Ausschlussliste, einer Aufnahmeliste und einer Watchliste) präzisiert.

UBP Asset Management (France) wendet die SRI-Politik der UBP Gruppe, unter Einbeziehung der ESG-Kriterien und Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen für institutionelle Mandate und massgeschneiderte Portfolios an.

Nachhaltige Anlagen bei der UBP

UBP Asset Management (France) ist zudem für die Verwaltung von Wandelanleihestrategien verantwortlich, die in ihrem Anlageverfahren einen proprietären nachhaltigen Ansatz verfolgen. Im Einklang mit dem französischen Energiewendegesetz (Artikel 173) erstellt UBP Asset Management (France) zur Erfüllung der regulatorischen Vorschriften einen ESG-Bericht für die Anleger.

Anwendungsbereich

Im Einklang mit den Richtlinien der UBP-Gruppe, ist die geltende RSI-Politik (insbesondere die Ausschluss-, Aufnahme- und Watchlisten) auf alle Wandelanleihestrategien der SICAV UBAM anwendbar. Im Einklang mit der RSI-Politik der UBP-Gruppe wenden Anlagefonds mit einem französischen RSI-Rating spezifische Ausschluss- und Aufnahmekriterien an. Bei den anderen OGA für deren Verwaltung UBP Asset Management (France) verantwortlich ist, handelt es sich um (i) zweckgebundene Fonds, für welche die SRI-Politik von den Anlegern genehmigt werden muss, sowie um (ii) OGA mit Verwaltungsdelegation. In diesem Fall kommt die Anlagepolitik der beauftragen Gesellschaft zur Anwendung.

Stimmrechtspolitik

Im Einklang mit den geltenden Bestimmungen und internen Richtlinien der UBP, hat UBP Asset Management (France) eine ihrer Tätigkeit angemessene Stimmrechtspolitik eingeführt. Darin sind die Bedingungen festgelegt, zu denen sie ihr Stimmrecht im Zusammenhang mit den von ihr gehaltenen Anteilen an den von ihr verwalteten OGAW-Fonds ausüben wird.

Der Bericht über die Aktionärsrechterichtlinie für die von UBP Asset Management (France) verwalteten Anlagefonds ist auf Anfrage bei der Investmentgesellschaft erhältlich.

EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (2019/2088)

Zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele, die sich die EU im Bereich Klimaschutz und Energienutzung gesetzt hat, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Texten, u.a. über die Offenlegungspflichten des Finanzsektors zu nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken (SFDR).

Nachhaltigkeitsrisiken

Als Nachhaltigkeitsrisiken gelten Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten einen wirklich oder potenziell stark negativen Einfluss auf den Wert einer Investition haben kann. Bei ihrer Anlageberatungstätigkeit berücksichtigt und bewertet die UBP alle relevanten Finanzrisiken, einschliesslich der Nachhaltigkeitsrisiken. Weitere detaillierte Informationen zur Verwaltung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der UBP finden Sie hier.

Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik

Alle Geschäftseinheiten sind verpflichtet, sowohl Nachhaltigkeitsrisiken, als auch Gelegenheiten in diesem Bereich mitzuberücksichtigen, weshalb die Vergütungsstruktur der UBP mit risikobereinigten Erträgen verknüpft ist, aber das Eingehen übermässiger Risiken nicht begünstigt. Parallel dazu soll unsere Vergütungsstruktur die Entwicklung einer verantwortungsvollen Anlagetätigkeit und nachhaltiger Praktiken fördern. Wir streben daher sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht grössere Transparenz zu diesen Fragen sowie die Entwicklung solider und wirksamer Praktiken und Risikomanagementverfahren in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken an.

Das Exekutivkomitee der UBP hat eine Reihe von Key Performance Indicators (KPI) definiert, um nachhaltige Anlagen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (CSR) zu unterstützen. Die Vergütung der Mitglieder im Exekutivkomitee ist an verschiedene Faktoren, u.a. an die Erfüllung der vorgenannten KPI geknüpft. Ebenso ist die Vergütung der Mitglieder im Komitee für nachhaltige Anlagen (Responsible Investment Committee) und im Komitee für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility (CSR) Committee) an die erfolgreiche Umsetzung der Politik für nachhaltige Anlagen und der CSR-Politik gebunden, wie sie vom Exekutivkomitee festgelegt wurden.

Unsere Anlagespezialisten, Anlageberater und institutionelle Sales-Teams sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen, indem sie den Grundsatz der Nachhaltigkeit zunehmend in ihre Tätigkeit integrieren. Darunter ist u.a. die Einhaltung der Politik für nachhaltige Anlagen zu verstehen, die über eine stufenweise erweiterte Anwendung der ESG-Kriterien im diskretionären Portfoliomanagement, die Förderung von nachhaltigen Anlagelösungen für institutionelle Kunden und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Entwicklung von neuen Produkten verwirklicht wird. Der variable Vergütungsanteil dieser Mitarbeitenden wird von der Erfüllung oder Nicht-Erfüllung dieser Zielsetzung beeinflusst.

Wichtigste nachteilige Auswirkungen

Unsere Bank anerkennt die Verantwortung der Finanzindustrie, die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einzuschränken, die sich aus gewissen Investitionsentscheidungen ergeben können. Dies gilt insbesondere für ökologische und soziale Belange, für die Achtung der Mitarbeiter-und Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Im Einklang mit der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend die SFDR-Verordnung), sind die Zweigstellen der UBP im EU-Raum (nachfolgend «UBP AM») verpflichtet, nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen und verwalten.

UBP AM stützt sich dazu als erstes auf die Richtlinie zu verantwortungsbewussten Anlagen, in der die wichtigsten Grundsätze dargelegt werden, die für alle Anlagefonds und Verwaltungsmandate (vorbehaltlich der Einwilligung der Anleger) gilt. Diese Grundsätze umfassen die Integration von ESG-Kriterien in Anlageprozesse, die Ausübung aktiver Eigentumsrechte (Beteiligung und Stimmrecht) und schliessen Investitionen in Unternehmen aus, die in umstrittenen Geschäftsbereichen tätig sind oder umstrittene Geschäftspraktiken anwenden.

Neben der Richtlinie zu verantwortungsbewussten Anlagen berücksichtigt UBP AM alle wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI), die in Tabelle 1, Anhang I der SFDR-Verordnung als «verpflichtend» aufgelistet sind, sowie drei PAI-Indikatoren, die als «freiwillig» gelten (ein PAI-Indikator aus Tabelle 2 und zwei aus Tabelle 3, Anhang I der SFDR-Verordnung).

Bitte klicken Sie hier, um die Richtlinien zu lesen, die darauf abzielen, die PAI unter  dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu identifizieren und priorisieren.

Weitere Informationen finden Sie unter Responsible Investment Policy.

*Die vorliegende Erklärung ist die konsolidierte Fassung der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von UBP Asset Management (Europe) S.A., UBP Asset Management (France) und Union Bancaire Privée (Europe) S.A. Luxembourg.

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Kontakt

UBP Asset Management (France)
112 Avenue Kléber
75116 Paris, France
Tel.: +33 1 75 77 80 80

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