Zur Förderung der Klima- und Energieziele der EU hat die Europäische Kommission eine Reihe von Massnahmen eingeführt, zu denen auch die Verordnung über die Offenlegung von Informationen im Bereich der nachhaltigen Finanzdienstleistungen (SFDR) gehört.  Die SFDR legt einheitliche Vorschriften fest, um Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu verpflichten, Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken, zu negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen oder -zielen von Finanzprodukten offenzulegen.

Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken der UBP

Umweltrisiken: Diese umfassen physische Risiken (z. B. Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Hitzewellen, die durch den Klimawandel verursacht werden, sowie naturbezogene Risiken wie Wasserknappheit, Bodenerosion oder Verlust der biologischen Vielfalt, die sich auf Lieferketten und Ökosystemleistungen auswirken) sowie Übergangsrisiken (z. B. Anforderungen infolge regulatorischer Änderungen, technologischen Fortschritts, der Veränderungen im Verbraucherverhalten oder rechtlicher Vorgaben wie CO₂-Steuern, welche die Rentabilität beeinträchtigen können).

Soziale Risiken: Diese ergeben sich aus Verstössen gegen Arbeitsstandards, aus mangelhafter Arbeitssicherheit und ungenügendem Gesundheitsschutz, unzureichender Produktsicherheit, der Nichtberücksichtigung sozialer Belange, ungerechter Behandlung von Mitarbeitenden oder hoher Personalfluktuation.

Governance-Risiken: Diese ergeben sich aus der Ungleichbehandlung von Aktionären, einem mangelhaften Risikomanagement oder unzureichenden operativen Kontrollen, einem unangemessenen Vergütungssystem oder aus Verstössen gegen internationale Vorschriften.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei UBP

Die Union Bancaire Privée (UBP) integriert Nachhaltigkeitsrisiken konzernweit über ihr Rahmenwerk zu Nachhaltigkeitsrisiken. Dieses gilt für alle Aktivitäten und Einheiten, einschliesslich der Vermögensverwaltung (diskretionäre Verwaltung und Beratungsmandate), Asset Management, Treasury & Trading sowie Operations.

Das Rahmenwerk zu den Nachhaltigkeitsrisiken steht im Einklang mit der konzernweiten Richtlinie der UBP zu verantwortungsbewussten Anlagen (Responsible Investment (RI) Policy), deren Einhaltung anhand zentralen Indikatoren für Nachhaltigkeitsrisiken überwacht wird.

Die RI-Richtlinie der UBP spiegelt das Engagement der Bank wider, ökologische, soziale und Governance-bezogene (ESG) Aspekte in ihre Anlageprozesse zu integrieren, um die langfristige Wertschöpfung zu fördern. Dieses Engagement beruht auf unserer Überzeugung, dass wir als Verwalter der Vermögenswerte, die uns die Kundinnen und Kunden anvertrauen, eine treuhänderische Pflicht haben, verantwortungsbewusste Anlagen zu tätigen, um das Vermögen der Kundinnen und Kunden heute und in Zukunft zu schützen und zu mehren. Da ökologische und soziale Herausforderungen die Rentabilität und Zukunft von Unternehmen zunehmend beeinflussen, gewinnt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Anlageentscheidungen und in die Anlageberatung zunehmend an Bedeutung. Die RI-Richtlinie legt den Rahmen fest für die Identifizierung und Verwaltung von ESG-Risiken und -Chancen, für die Bewertung positiver und negativer Auswirkungen auf getätigte Investitionen sowie die Einhaltung geltender regulatorischer Standards. Sie gilt für alle Anlageaktivitäten in den beiden Geschäftssparten der UBP – Wealth Management und Asset Management – und deckt aktiv verwaltete Vermögenswerte, diskretionäre Anlageentscheidungen und Beratungsdienstleistungen ab. Wir haben die Nachhaltigkeitsrisiken sowohl in unsere Anlageentscheidungsverfahren als auch in unsere Anlageberatung integriert. Dabei berücksichtigen wir potenzielle Risiken für den Ruf, den Wert und die zukünftige Wertentwicklung eines Unternehmens, die sich aus der Exponierung und der Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber ESG-Risikofaktoren ergeben. Die UBP führt eigene ESG-Analysen durch und nutzt dabei Daten von sorgfältig ausgewählten Drittanbietern, die unsere Anforderungen erfüllen.

Nachhaltigkeit und Lohnpolitik der UBP

Die Lohnpolitik der UBP zielt darauf ab, übermassige Risiken zu vermeiden und ist mit der risikobereinigten Leistung der Mitarbeitenden verbunden. Im Rahmen dieser Lohnpolitik wird von den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erwartet, dass sie alle geltenden Verpflichtungen in den Bereichen Risikomanagement, Compliance und Verhaltensregeln einhalten, einschliesslich der nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte. Bei Verstössen gegen Verhaltensregeln in Risikomanagement oder Compliance kann die variable Vergütung angepasst werden. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wird in der Leistungsbeurteilung der Mitarbeitenden ihr Beitrag zu einem allgemeinen Ziel nachhaltigen Verhaltens berücksichtigt. In der Leistungsbeurteilung von Portfoliomanagern, Anlageberatern sowie der Mitarbeitenden von UBP Europe sind spezifischere, ESG-bezogene Ziele integriert. Die UBP wird die regulatorischen Entwicklungen und Marktpraktiken im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken kontinuierlich beobachten.

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben und Erklärung zu den wesentlichen nachteiligen Auswirkungen

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben und die Erklärung zu den wesentlichen nachteiligen Auswirkungen unserer europäischen Zweigstellen finden Sie auf den folgenden UBP-Webseiten:  

Produktspezifische Angaben zur Nachhaltigkeit

Produktspezifische Angaben zur Nachhaltigkeit unserer Teilfonds finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.ubp.com/de/asset-management/anlagefonds