Sustainability-related disclosures
Zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele, die sich die EU im Bereich Klimaschutz und Energienutzung gesetzt hat, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Texten, u.a. über die Offenlegungspflichten des Finanzsektors zu nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken (SFDR).
Nachhaltigkeitsrisiken
Als Nachhaltigkeitsrisiken gelten Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten einen wirklich oder potenziell stark negativen Einfluss auf den Wert einer Investition haben kann. Bei ihrer Anlageberatungstätigkeit berücksichtigt und bewertet die UBP alle relevanten Finanzrisiken, einschliesslich der Nachhaltigkeitsrisiken. Weitere detaillierte Informationen zur Verwaltung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der UBP finden Sie hier: «Risikorahmen im Bereich Nachhaltigkeit».
Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik
Die Vergütungsstruktur der UBP wirkt einer übermässigen Risikobereitschaft entgegen und ist mit risikobereinigten Erträgen verknüpft. Im Rahmen unserer Vergütungspolitik wird von den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erwartet, dass sie alle geltenden Verpflichtungen in den Bereichen Risikomanagement, Compliance und Verhaltensstandards einhalten, einschliesslich im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitskriterien. Bei Verstössen gegen Verhaltens-, Risikomanagement- oder Compliance-Vorschriften kann die variable Vergütung angepasst werden. Bei der Leistungsbeurteilung wird der Beitrag der Mitarbeitenden zum allgemeinen Ziel nachhaltigen Verhaltens berücksichtigt. Für Portfoliomanager, Kundenberater und Mitarbeitende von UBP Europe gelten spezifische, ESG-bezogene Ziele. Die UBP wird künftige regulatorische Entwicklungen und Marktpraktiken im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken weiterhin verfolgen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und wichtigste nachteilige Auswirkungen
Für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, das sogenannte PAI Statement (Principal Adverse Impacts statement) unserer europäischen Gesellschaften verweisen wir auf folgende UBP-Webseiten.