Im Zusammenhang mit der Beilegung des Steuerstreits mit den USA kündigte die Union Bancaire Privée (UBP) heute die Unterzeichnung eines „Non-Prosecution Agreement“ (NPA) mit dem amerikanischen Justizdepartement an. Dieses schliesst das im Jahre 2013 eingeleitete Verfahren ab, bei dem sich die UBP für die Kategorie 2 entschied.
Die UBP wird den Betrag in Höhe von USD 187’767’000 vollumfänglich über eine vorsorglich geschaffene Rückstellung sowie über einen Teil des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 finanzieren.
Die Zahlung hat keine Auswirkungen auf die Eigenmittelausstattung (Tier 1) der UBP, welche weiterhin eine der bestkapitalisierten Banken der Schweiz ist.
Nach dieser Einigung wird UBP ihre Bemühungen fortan voll auf die Entwicklung ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit für institutionelle und private Kunden sowie auf die Expansion in Asien fokussieren.