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KAG ist die Abkürzung für „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen“ oder Kollektivanlagengesetz. Dieses Schweizer Gesetz bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen.
Diesem Gesetz unterstellt sind, unabhängig von der Rechtsform:

  • schweizerische kollektive Kapitalanlagen und Personen, die diese verwalten, aufbewahren oder vertreiben sowie den Schutz der hinterlegten Vermögenswerte gewährleisten;
  • der Vertrieb ausländischer oder schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz oder von der Schweiz aus;
  • Personen, die schweizerische oder ausländische kollektive Kapitalanlagen verwalten;
  • Personen, die ausländische kollektive Kapitalanlagen vertreiben, die nicht ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten sind;
  • Personen, die in der Schweiz ausländische kollektive Kapitalanlagen vertreten (siehe Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft).
     
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