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Infolge der wachsenden Komplexität von Finanzprodukten, grenzüberschreitenden Transaktionen und der Finanzkrisen der letzten Jahre nimmt die Regulierungsvielfalt in der Banken- und Finanzbranche stetig zu.
Unter Compliance verstehen wir die Pflicht der Bank, geltende Gesetze einzuhalten und das Risiko einer Verletzung von Vorschriften zu minimieren. Jeder Mitarbeitende hat dafür zu sorgen, dass sämtliche bankinternen Vorgaben und Richtlinien im Einklang mit externen Gesetzen und Bestimmungen befolgt werden.  
Die Compliance-Abteilung stellt sicher, dass ein Unternehmen sämtliche erforderlichen Gesetze und Bestimmungen einhält. Man kann die Compliance als unternehmensinternes Team verstehen, das für die Kontrolle der Einhaltung geltender Gesetze und Bestimmungen durch das Unternehmen zuständig ist. Die Compliance-Abteilung erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Sie ist Teil des internen Kontrollsystems der Bank, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der Transaktionen und des Tradings sowie die Verhinderung der Geldwäscherei. Zudem stellt sie sicher, dass die Mitarbeitenden über neue Gesetze und Bestimmungen informiert werden. In der Schweiz regelt unter anderem das Geldwäschereigesetz (GWG), dass sämtliche Transaktionen im Einklang mit einer Reihe von Bestimmungen abgewickelt werden und dass sämtliche Mitarbeitenden regelmässig Kurse über diese Sachverhalte absolvieren müssen. Jeder aussergewöhnliche Vorfall muss umgehend einem Compliance Officer gemeldet werden, der das Problem untersucht und die angemessenen Massnahmen ergreift.
 

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