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FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act, ein im Jahr 2010 von den USA eingeführtes Bundesgesetz. Es zielt auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch US-amerikanische Bürger ab und erlaubt es der US-amerikanischen Steuerbehörde, in allen Ländern rund um den Globus von den Finanzinstituten (Banken, Anlagefonds, Lebensversicherungen, Depotbanken, Vermögensverwaltungsfirmen und Pensionskassen) Informationen zu den Konten von US-amerikanischen Bürgern einzuholen.

Wie viele andere Staaten auch hat die Schweiz ein bilaterales Abkommen mit den USA abgeschlossen, um die Umsetzung von FATCA zu erleichtern, das im Juni 2014 in Kraft getreten ist. Gemäss diesem Abkommen müssen Schweizer Finanzinstitute der US-Steuerbehörde IRS bestimmte Informationen zu ihren Kunden direkt zustellen und zuvor die Zustimmung dieser Kunden einholen. Verweigert ein Kunde die Offenlegung dieser Informationen, wird das Finanzinstitut diese in aggregierter und anonymisierter Form weiterleiten. Seit der Einführung des sogenannten «Revisionsprotokolls zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika» kann die IRS auf der Grundlage dieser aggregierten Daten ein FATCA-Gruppenersuchen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen, um Zugang zu den betreffenden Kunden- und Konten-Informationen zu erhalten.

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