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Zweck der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Directive on Alternative Investment Fund Managers - AIFMD) ist es, einen umfassenden und wirksamen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmen für Verwalter sogenannter alternativer Investmentfonds (AIF) zu schaffen. Knapp ausgedrückt geht es um alle europäischen und ausländischen Fonds auf europäischer Ebene, die keine UCITS sind. Zweck der vorgeschlagenen Richtlinie war die Schaffung solider und harmonisierter regulatorischer Standards für die Gesamtheit dieser Verwalter (so genannte AIFMs) innerhalb der Europäischen Union und die Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Tätigkeit von AIFMs und die von ihnen verwalteten AIFs für Investoren und staatliche Behörden.
 

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