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UBP in der Presse 07.02.2017

Automatischer Informationsaustausch: Steht die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel?

Automatischer Informationsaustausch: Steht die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel?

Le Temps - Die Umsetzung des AIA hatte in erster Linie zwei Konsequenzen: Erstens stiegen die Kosten an und zweitens musste die Praxis so geändert werden, dass dem Datenaustausch und der Verantwortung der Banken bei der Feststellung des Steuerdomizils ihrer Kunden Rechnung getragen wird.


Die Feststellung des Steuerdomizils der Kunden und die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen, damit die Kunden ihren Steuerpflichten in ihrem Herkunftsland nachkommen können, gehören zu den Dienstleistungen, welche die Banken in der Schweiz seit mehreren Jahren anbieten. Die Anwendung des automatischen Informationsaustauschs (AIA), der in der Schweiz für die Kunden aus den Ländern der Europäischen Union (EU) am 1. Januar 2017 in Kraft trat, ist also nur der Abschluss eines Prozesses, der 2005 mit der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie begonnen hat.

Investitionen in IT

Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs hatte in erster Linie zwei Konsequenzen: Erstens stiegen aufgrund der enormen Investitionen, welche die Banken getätigt haben, um bis zu diesem Stichtag bereit zu sein, die Kosten an und zweitens musste die Praxis so geändert werden, dass dem Datenaustausch und der Verantwortung der Banken bei der Feststellung des Steuerdomizils ihrer Kunden Rechnung getragen wird. Durch diese neuen Rahmenbedingungen werden auch die Karten neu gemischt: Der Wettbewerb zwischen den heimischen und den internationalen Instituten verschärft sich, da die Kunden nun eher dazu neigen, die angebotenen Preise und Dienstleistungen zu vergleichen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken steht somit auf dem Spiel, zumal das «Level Playing Field» (gleich lange Spiesse für alle), das sich alle wünschen, bisher noch nicht sichergestellt ist.

Laut dem im Januar publizierten EY Bankenbarometer 2017 meldeten 74% der befragten Schweizer Privatbanken – trotz des unmittelbar bevorstehenden Inkrafttretens des AIA – keine nennenswerten Abflüsse ausländischer Vermögen im Jahr 2016. Im Jahr 2015 lag dieser Wert noch bei 53%. Auch wenn die Banken gemäss der Studie der Meinung sind, dass das Thema Regularisierung weitgehend erledigt ist, so sind die Kosten für die Umsetzung (diese liegen der SBVg zufolge zwischen CHF 300 Millionen und CHF 500 Millionen) dennoch beträchtlich. In der Schweiz müssen zur Individualisierung der Daten, deren Generierung und deren Speicherung sowie zur Entwicklung der Formate nach OECD- und US-Standards Anpassungen vorgenommen werden. Diese erfordern enorme Investitionen in IT und ziehen entsprechend hohe Kosten nach sich, die es zu amortisieren gilt. Zu den «wiederkehrenden» Kosten für die Steuerreportings, die aufgrund der zahlreichen Herkunftsländer in grossem Umfang generiert werden, kommen noch die Kosten für die Ausbildung der Vermögensverwalter hinzu. Diese müssen nämlich nun ganz genau wissen, wie das Vermögen jedes einzelnen ihrer Kunden verwaltet werden muss, um den Steuergesetzen im Herkunftsland zu genügen.

Zudem macht dieses neue Umfeld eine Anpassung des Angebots an das Steuerdomizil der Kunden noch notwendiger, denn es ist von zentraler Bedeutung, dass die steuerliche Situation jedes Kunden berücksichtigt und eine auf jedes Land zugeschnittene Verwaltung angeboten wird. Was als reine Formsache präsentiert wird, ist in Wirklichkeit überaus komplex und es ist interessant festzustellen, dass die Schweiz eines der wenigen Länder auf der Welt ist, die Steuerreportings für mehrere Länder erstellen muss, während keine einzige heimische Bank in der Lage ist, mehr als eines zu generieren! Die Schweizer Finanzinstitute haben damit mittlerweile Erfahrung und müssen – um den AIA-Pflichten nachzukommen – das tatsächliche Steuerdomizil feststellen, mit dem die Bank dann Informationen auszutauschen hat. Dieses auf den ersten Blick harmlose Unterfangen unterliegt strikten Vorschriften und ist auch für die «klassische» Kundschaft der internationalen Privatbanken (Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten, gemeinsame Konten usw.) sehr kompliziert. Es erstaunt daher wenig, dass in diesen Bereichen von Beratern oder spezialisierten Anbieter neue Outsourcing-Lösungen angeboten werden, um die Produktionskosten umzulegen, die all diese Steuerpflichten der Banken gegenüber ihren Kunden oder gegenüber den Steuerbehörden der Herkunftsländer nach sich ziehen.

Zu beachten ist auch, dass der Informationsaustausch im Rahmen von FATCA sowie der AIA mit allen EU-Ländern der ersten Welle mittlerweile zwar eingeführt wurden – dies aber in einem Wettbewerbsumfeld, das ungünstig ist für die Schweiz. Einige Länder sind nämlich nicht dieselben Verpflichtungen eingegangen wie die Schweiz, sodass kein gegenseitiger Datenaustausch stattfindet. Folglich profitieren sie von Kapitalzuflüssen, was den Wettbewerb verfälscht. Es ist daher dringend erforderlich, dass das Problem der Reziprozität von allen betroffenen Staaten angegangen wird, damit alle gleich behandelt werden, aber auch, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wie dies kürzlich die SBVg festhielt. Zu diesem neuen «Wettbewerb» kommt noch die Konkurrenz zwischen den heimischen und den internationalen Bankiers hinzu. Während das Geschäft des heimischen Privatbankiers immer schon sehr stark von der steuerlichen Komponente geprägt war, standen beim Geschäft des internationalen Privatbankiers bisher die Verwaltungsqualität, die angebotenen Wealth-Management-Dienstleistungen und die Innovationskraft im Vordergrund. Die beiden Metiers werden nun durch die Steuerdienstleistungen, die sie anbieten werden, zusammengeführt, was die internationalen Banken zwingen wird, ihr Angebot zu verfeinern und sich ständig zu erneuern. Die Berücksichtigung der steuerlichen Komponente muss zu einem Reflex werden – sowohl beim Kunden als auch beim Bankier. Und dies wird sicherlich die Konkurrenz zwischen den internationalen Privatbankiers verschärfen.

Einführung strikter Vorschriften

Zu guter Letzt markiert der AIA den Abschluss eines langen Prozesses zur steuerlichen Regularisierung der Kundschaft der Schweizer Banken. Im Rahmen dieses Prozesses wurden auch strikte Vorschriften für grenzüberschreitende Finanzgeschäfte eingeführt. Mit der Umsetzung der «Suitability»- und Transparenzvorschriften, die Teil des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sind, wird dieser Prozess fortgesetzt. Am Ende dieses regelrechten «Hindernislaufs» wird unsere Branche in Bezug auf ihre Praxis, die Beziehung zu ihren Kunden und die Gewinnkapazität eine ganz andere sein. Mit dem internationalen Informationsaustausch wird eine fünfzehnjährige Arbeit beendet, die darauf abzielte, die Regeln zwischen den Staaten zu harmonisieren, Zugang zu Daten zu gewähren und unser Geschäft zu globalisieren – dies überraschenderweise gerade zu einem Zeitpunkt, wo einige Länder die Überregulierung politisch hinterfragen und sich abschotten möchten ... Die politische Globalisierung, die zu dieser Transparenzwelle geführt hat, könnte angesichts des in mehreren Ländern zunehmenden Protektionismus infrage gestellt werden. Das ist die Ironie der Geschichte!


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Michel Longhini
CEO Private Banking

Expertise

Globale Aktien

In Unternehmen mit nachhaltig besserer Mehrwertschöpfung investieren.


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