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Rechtlicher Hinweis

Gemeinsamer Meldestandard der OECD (GMS) / automatischer Informationsaustausch (AIA)

(this information is only relevant for clients whose account is booked in Switzerland.)

Am 15. Juli 2014 ratifizierte der OECD-Rat den Gemeinsamen Meldestandard (GMS), der die einzelnen Länder dazu verpflichtet, einmal jährlich Informationen zu Finanzkonten zu sammeln und automatisch mit anderen Ländern auszutauschen.

Die Schweiz hat den GMS im Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) umgesetzt, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, und für alle Finanzinstitute der Schweiz, einschliesslich der UBP, gilt.

Daher ist unsere Bank verpflichtet, den steuerlichen Wohnsitz ihrer Kunden festzustellen und entsprechende Unterlagen einzuholen. Ist ein Kunde in einem Partnerland ansässig, also in einem Land, das mit der Schweiz ein bilaterales AIA-Abkommen unterzeichnet hat, werden die betreffenden Steuerinformationen von der UBP den Schweizer Steuerbehörden gemeldet, die diese mit den lokalen Steuerbehörden des Partnerlandes der Schweiz austauschen wird. Der erste Datenaustausch wird im Jahr 2018 stattfinden und Informationen betreffen, die vom 1. Januar zum 31. Dezember 2017 erfasst wurden.

Nachfolgende Links führen zu den Länderlisten, die ein AIA-Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben (und daher als Partnerstaaten gelten):

https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/steuer_informationsaust/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html

Für weitere Fragen bitten wir Sie, Ihren Steuerberater oder ihre Steuerbehörde zu kontaktieren.