Übersicht
Dieser Teilfonds zielt darauf ab, das spezifische Risiko-Rendite-Profil von Wandelanleihen innerhalb eines nachhaltigen Rahmens zu nutzen, indem er einen fundamentalen Bottom-up-Anlageprozess und eine globale Allokation über die wichtigsten Märkte (hauptsächlich USA, Europa und Asien) hinweg einsetzt.
Er bewirbt ökologische (E) oder soziale (S) Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen an. Er wird jedoch einen Mindestanteil von 10 % an nachhaltigen Investitionen enthalten.
Die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale sind:
· ein höherer durchschnittlicher ESG-Score als der Refinitiv Global Hedged Convertible Bond (EUR) Index.
· eine niedrigere gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität als sein Index
· der Ausschluss von Unternehmen, die gegen den UN Global Compact verstoßen.
Der Refinitiv Global Hedged Convertible Bond (EUR) Index ist eine Standardreferenz, die das Universum des Teilfonds abbildet. Er ist aber nicht auf die vom Teilfonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet.
Die Integration von ESG-Erwägungen erfolgt auf 3 Ebenen:
· Negativ-Screening: Ausschluss schädlicher Aktivitäten (ggf. auf Basis von Umsatzschwellenwerten) und normenbasiertes Screening.
· ESG-Einschlussansatz (positives Screening), der auf einer internen qualitativen ESG-Bewertung der Emittenten und der zugrunde liegenden Aktien basiert und vier Säulen abdeckt: I) Klimarisiko, II) Umweltstrategie, III) Sozialkapital und IV) Unternehmensführung.
· Portfoliokonstruktion: Die Allokation ist überzeugungsbasiert, wobei Unternehmen mit soliden Finanzdaten und höheren nichtfinanziellen Standards gemäß der Analyse des Anlageverwalters stärker gewichtet werden.
Der Anlageverwalter berücksichtigt bei seiner Bewertung die Qualität der Unternehmensführung, einschließlich der Rechnungslegungspraktiken und der Qualität der veröffentlichten Finanzdaten, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die Unabhängigkeit des Vorsitzenden und des Verwaltungsrats, die Beteiligungsstruktur, den Streubesitzes von Aktien sowie die Vergütungspolitik.
Der Anlageverwalter berücksichtigt die folgenden potenziellen nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionen und ist bestrebt, diese zu minimieren: 1) Treibhausgasintensität der Unternehmen, in die investiert wird, 2) Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, 3) Geschlechtervielfalt im Vorstand und 4) Engagement in umstrittenen Waffen.
Die Anwendung definierter ESG-Ausschlusskriterien in Kombination mit der Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen führt nach der Finanzanalyse zu einer Ausschlussquote von mindestens 20 % aus dem in Frage kommenden Anlageuniversum.
Es sind jederzeit mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds in Unternehmen investiert, die durch internes oder externes ESG-Research abgedeckt sind.
Die verbindlichen Kriterien, die zur Erreichung der einzelnen vom Teilfonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale verwendet werden, sind in die Kontrollsysteme integriert, um Kontrollen vor und nach dem Handel zu gewährleisten. Die Konformität wird von der Risikoabteilung laufend überwacht.
Der Anlageverwalter kann Daten verwenden, die direkt von den Emittenten gemeldet werden oder von dritten Datenanbietern wie MSCI ESG Research oder Sustainalytics stammen. Der Service und die Datenqualität von Drittanbietern von ESG-Daten werden regelmäßig überprüft.
Je nach der betrachteten Metrik können einige Daten von den Datenanbietern geschätzt werden. Obwohl der Anlageverwalter ein sorgfältiges Verfahren zur Auswahl von Drittanbietern anwendet, können deren Verfahren und firmeneigene ESG-Methodik fehlerhaft sein. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass ein Emittent falsch beurteilt wird, was zu einer unangemessenen Erfassung von ESG-Risiken und einer möglicherweise falschen Aufnahme in das Produkt oder zu einem falschen Ausschluss daraus führt. Es wird erwartet, dass dies nur begrenzte Auswirkungen auf die durch das Produkt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale insgesamt hat.
Die Due-Diligence-Prüfung von Anlagen stellt sicher, dass die Investitionsentscheidungen mit den Zielen und der Anlagestrategie des Teilfonds konform sind. Die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Risiken ist in den Anlageentscheidungsprozess integriert, um fundiertere Anlageentscheidungen und ein Bewusstsein für das Risiko zu gewährleisten. Die erste Stufe der Due-Diligence-Prüfung wird vom Anlageverwalter durchgeführt, während die zweite Stufe von der Risikoabteilung vorgenommen wird.
Es kann zu einer Dialogaufnahme mit den Unternehmen kommen, in die investiert wird. Dieser Dialog kann sowohl kollaborativ als auch – auf Ad-hoc-Basis – direkt durch das Anlageteam erfolgen.
Für die Erreichung der durch diesen Teilfonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale wurde kein Referenzwert festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen des Fonds.