Wir stehen unter dem Schutz des Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dieses entschädigt die Einleger, falls eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen vermag. Die Mehrzahl der Einleger – einschliesslich Privatanleger und Kleinunternehmen – fällt unter den Schutz des FCSC.
Ein entschädigungsberechtigter Einleger kann bis zu GBP 85’000 einfordern. Bei Gemeinschaftskonten wird jedem Inhaber eine Forderung in Höhe seines Anteils zugesprochen. Im Falle eines Gemeinschaftskontos mit zwei entschädigungsberechtigten Inhabern, ergäbe sich ein Gesamtbetrag von zweimal GBP 85’000 (bzw. GBP 170'000). Beim Höchstbetrag von GBP 85'000 handelt es sich nicht um eine Höchstgrenze für jedes einzelne Konto, sondern um einen Gesamtbetrag für alle Konten eines berechtigten Einlegers, der somit auch seine Anteile an Gemeinschaftskonten mit einschliesst.
Weitere Informationen zum FCSC (inkl. zu den Deckungsbeiträgen und der Entschädigungsberechtigung) erhalten Sie bei Ihrer Zweigstelle vor Ort, auf der Website www.FSCS.org.uk oder unter der Nummer 020 7892 7300 bzw. 0800 678 1100.