Die Richtlinie 2004/39/EG (MiFID) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates ist eine Richtlinie europäischen Rechts mit folgenden Hauptzielen:
- Den Rechtsrahmen für Investitionsdienstleistungen vereinheitlichen: Der von der MiFID angestrebte Grad der Vereinheitlichung gewährt den Anlegern einen höheren Schutz und erlaubt es Investmentgesellschaften, ihre Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt des gesamten EU-Raums anzubieten, und zwar auf der Grundlage der Aufsicht durch den Herkunftsmitgliedstaat.
- Transparenz und Wettbewerb auf den Finanzmärkten steigern: Durch die Vorschriften zu Effizienz und Transparenz der Finanzmärkte will die MiFID die Dienstleistungen für die Kunden verbessern. Durch die Zulassung von Wettbewerb zwischen den Orderausführungsplätzen werden die Dienstleistungen effizienter und günstiger.
- Anlegerschutz verbessern: Die Implementierung spezifischer, auf bestimmte, in der MiFID vorgesehene Kundenkategorien anwendbarer Vorschriften gewährt den Anlegern einen ihren persönlichen Merkmalen entsprechenden Schutz.